Beratung

Eine fundierte Steuer- und Rechtsberatung ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg Ihres Unternehmens. Durch unsere Beratungsleistungen unterstützen wir Sie kompetent bei der Entscheidung und Umsetzung Ihrer geschäftlichen Belange. Weitere Kompetenzen unserer Beratungen betreffen die Fragen von Nachfolgeregelungen, Unternehmensgründungen und weitere massgeschneiderte Dienstleistungen für KMUs.

Gründung

Bereits im Vorfeld der Firmengründung stellen Sie die Weichen für ihren Erfolg. Denn die Wahl der Rechtsform des Unternehmens entscheidet vieles: das erforderliche Startkapital, Steuern, Haftung etc.

Die Rechtsform ihres Unternehmens muss zu Ihrer Strategie passen. Diese Wahl hat Auswirkungen auf die Finanzierung, auf Sozialversicherungen und auf steuerliche Belastungen. Kontaktieren Sie uns zur entsprechenden Beratung Ihrer Belange betreffend:

  • Einzelfirma / Kollektiv- & Kommanditgesellschaft
  • GmbH / Aktiengesellschaft
  • Verein / Stiftung

Unsere Unternehmensberatungen begleiteten Sie bei Firmengründung und darüber hinaus auch bei Ihrer Standortbestimmung (Zusammenarbeit mit Partnerfirmen in verschiedenen steuergünstigen Kantonen) – damit Sie den richtigen Weg wählen. So schlagen Sie schon bei der Firmengründung den korrekten Kurs ein.

Unsere Dienstleistungen

  • Verhandlungsführung und Redaktion von Verträgen und Vereinbarungen
  • Gründung, Änderung und Fusion von Gesellschaften
  • Gründung von juristischen- und Personengesellschaften
  • Ausführung der Formalitäten in allen steuerlichen-, sozialen- und versicherungsrechtlichen Belangen
  • Mithilfe bei der Erstellung von Gesellschafter- und Partnerverträgen
  • Mithilfe bei der Standortbestimmung Ihrer Gesellschaft
  • Verschiedene Domizilierungsmöglichkeiten in steuergünstigen Kantonen in Zusammenarbeit mit Partnerfirmen

Handelsregisteränderung

Alle Änderungen im Handelsregister sind durch rechtliche und komplexe Strukturen und Auflagen verbunden. Sobald eine formale Änderung eintritt, unterstützen und beraten wir Sie, ab wann Handelsregister Änderungen im Bereich Firmenmutationen, Personalmutationen, Übertragungen etc. notwendig sind.

Liquidation

Die Auflösung der Gesellschaft ist vom Verwaltungsrat «Aktiengesellschaft» bzw. vom Gesellschafter «Gesellschaft mit beschränkter Haftung» oder von der Verwaltung «Genossenschaft» nach dem Auflösungsbeschluss in das Handelsregister eintragen zu lassen.

Kontaktieren Sie uns, um das konkrete Vorgehen zu besprechen und in Absprache den Liquidationsbeschluss, Schuldenruf im SHAB sowie die HR-Löschung nach Ablauf der obligatorischen Wartezeit in die Wege zu leiten.

Nachfolgeregelung

Firma verkaufen? Nachfolger oder Kooperationspartner suchen? – Die professionelle Regelung Ihrer Unternehmensnachfolge.

Unternehmer, welche ihre Firma über viele Jahre erfolgreich aufgebaut haben, stehen bei der Regelung der eigenen Nachfolge oft vor einer grossen Herausforderung, die für Inhaber von Unternehmen nicht selten mit Unsicherheiten und Ängsten verbunden sind. Externe fachkundige Unterstützung hilft bereits bei der Firmenbewertung.

Bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger spielen nicht nur finanzielle und unternehmerische, sondern auch familiäre, persönliche und emotionale Gesichtspunkte eine wichtige Rolle. Aus dem Spannungsfeld verschiedener Bedürfnisse entwickeln sich leicht Interessenskonflikte.

Auf der Grundlage Ihrer Interessen begleiten wir Sie als objektive Aussenstehende auf Ihrem Weg zu einer überzeugenden Nachfolgeregelung für Ihr Unternehmen. Zu den wichtigen Aufgaben gehört die Durchführung einer marktgerechten Unternehmensbewertung.